IDW begrüßt Einführung des steuerlichen Optionsmodells

Das steuerliche Optionsmodell steht kurz vor seiner Verabschiedung. Es räumt Personengesellschaften die Möglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung ein und bietet damit Mittelständlern mehr unternehmerische Flexibilität. Das IDW hatte die Idee entwickelt und sich in den vergangenen Jahren stark für sie eingesetzt.

Das sog. Optionsmodell soll im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz - KöMoG) durch einen neuen § 1a KStG ab 2022 eingeführt werden. Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung soll mittels eines (fiktiven) Formwechsels nach den Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes erfolgen. Eine Rückoptionsmöglichkeit ist ebenfalls vorgesehen. Durch die Einführung des Optionsmodells würde es antragsberechtigten Unternehmen zukünftig ermöglicht, das einfachere Besteuerungssystem der Körperschaftsteuer zu nutzen und damit die außersteuerlichen Vorteile der Personengesellschaft mit den steuerlichen Vorteilen der Kapitalgesellschaft zu verbinden.

Das IDW begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich: Es hatte bereits im August 2017 die Debatte über eine Reform der Unternehmensbesteuerung angestoßen und im November 2019 ein konkretisierendes Positionspapier Einstieg in eine rechtsformneutrale Besteuerung ("Optionsmodell") (IDW Positionspapier) vorgelegt.

Das KöMoG soll am 21.05.2021 in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden und könnte dann bereits am darauffolgenden Freitag, den 28.05.2021, den Bundesrat passieren.

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