IDW Antwort zu den Konsultationen der EFRAG zu den ESRS für KMU

Das IDW hat sich am 21.05.2024 an den Konsultationen der EFRAG-Entwürfe zu den Standards der ESRS für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beteiligt. Die EFRAG hatte die beiden ESRS für KMU am 22.01.2024 mit Frist bis zum 21.05.2024 zur Konsultation gestellt.

Der sog. LSME (Listed Small and Medium Enterprises) stellt den Standard für die verkürzte Berichterstattung gem. Artikel 19a Abs. 6 der durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) geänderten Bilanzrichtlinie bzw. § 289d HGB-E (RefE zum CSRD-Umsetzungsgesetz) dar. Diese kann von kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen sowie kleinen und nicht komplexen Instituten (Artikel 4 Abs. 1 Nr. 145 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013) und firmeneigenen Versicherungsunternehmen (Artikel 13 Nr. 2 der Richtlinie 2009/138/EG) genutzt werden.

Weiterhin stellt der LSME-Standard den sog. „Value Chain Cap“ dar: Demnach gehen gem. ESRS 1.135 die nach dem ersten Satz der ESRS erforderlichen Informationen, die von KMU in der vor- und/oder nachgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens eingeholt werden müssen, nicht über den Inhalt des künftigen LSME-Standard hinaus.

Weiterhin wurde der sog. VSME (Voluntary Small and Medium Enterprises) zur Konsultation gestellt. Beim VSME handelt es sich um einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU, die nicht unmittelbar in die Berichtspflicht nach der CSRD fallen. Das KMU-Entlastungspaket der EU vom September 2023 bezieht sich auf VSME als Maßnahme zur Unterstützung von KMU beim Zugang zu nachhaltiger Finanzierung.

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