Das IDW begrüßt, dass mit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfes zur Umsetzung der CSRD ein wichtiger Schritt für eine Umsetzung im Jahr 2024 erfolgt und dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Wirtschaftsprüfern übertragen wird. Das IDW bedauert indes, dass das Thema Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht in das Wirtschaftsprüfer-Examen eingebunden werden soll.