Nach einer Meldung auf der Informationsplattform der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber vom 31.03.2020 haben die Netzbetreiber, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Eigenversorger und bestimmte Letztverbraucher weiterhin ihren (elektronischen) Meldepflichten nach dem EEG 2017, dem KWKG und der StromNEV innerhalb der gesetzlich festgeschriebenen Fristen (31.05.2020 bzw. 31.07.2020) nachzukommen,...