Das International Accounting Standards Board (IASB) hatte im Mai 2020 eine zeitlich begrenzte praktische Erleichterung für Leasingnehmer veröffentlicht, nach der im Fall von Covid-19-bedingten Mietzugeständnissen (z.B. Stundung von Mietraten oder Mietpreisnachlässen) auf eine Beurteilung, ob eine Modifikation des Leasingverhältnisses i.S. von IFRS 16 vorliegt, grundsätzlich verzichtet werden darf.