Das jüngst neu gefasste Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass große Telekommunikationsunternehmen, die "nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind", einen Jahresfinanzbericht - bestehend aus einem geprüften Jahresabschluss, einem geprüften Lagebericht und dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers - zu erstellen und im Bundesanzeiger offenzulegen haben.