Das neu gefasste Telekommunikationsgesetz (TKG n.F.) sieht vor, dass große Telekommunikationsunternehmen, die "nicht nach handelsrechtlichen Vorschriften zur Offenlegung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind", einen Jahresfinanzbericht zu erstellen, von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen und im Bundesanzeiger offenzulegen haben.