Am 22.02.2022 hatte das BMF die Verbandsanhörung zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gestartet, wir hatten in unserer News-exklusiv-Meldung vom 23.02.2022 darüber berichtet. Das IDW hat die Möglichkeit genutzt und am 04.03.2022 gegenüber dem BMF eine Stellungnahme abgegeben. In dieser wurde insbesondere vorgeschlagen, den neuen Zinssatz der sog. Vollverzinsung (§§ 233a, 238 Abs. 1 AO) anders auszugestalten: