Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes vom 16.07.2021 unterliegen viele registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaften erstmals für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Geschäftsjahre einer (umfassenderen) Prüfungspflicht, die auch aufsichtliche Prüfungen, u.a. Geldwäscheprüfungen, umfasst.