Am 22.11.2022 wurde die Verbändeanhörung sowohl zum Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) als auch zum Strompreisbremsegesetz (StromPBG) eingeleitet. Die beiden Gesetze regeln zum einen die Entlastung der privaten Letztverbraucher und Unternehmen, welche aufgrund der hohen Energiepreise enorm belastet sind, in dem auf eine bestimmte Verbrauchsmenge ein geringerer Gas- bzw. Strompreis zu zahlen ist. Um diese Ausgaben nicht ausschließlich staatlich zu finanzieren, sieht das StromPBG zum anderen die Abschöpfung von sog. Zufallsgewinnen in der Stromerzeugung vor. Hintergrund für die Zufallsgewinn ist, dass der Strompreis an den Gaspreis gekoppelt ist (sog. Merit-Order-System, europaweites Verfahren) und daher teilweise Stromerzeuger derzeit hohe Gewinne machen, sofern sie den Strom bereits in der Vergangenheit auf Termin verkauft haben.