Für am oder nach dem 01.01.2023 beginnende Geschäftsjahre ist IFRS 9 Finanzinstrumente, der Nachfolgestandard von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, verpflichtend für alle nach IFRS bilanzierenden Unternehmen, einschließlich der Versicherungsbranche, anzuwenden.