Der Mitarbeiterstab der Europäischen Kommission schlägt vor, die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse zeitnah um grundsätzlich 25 % anzuheben. Diese Merkmale sind neben der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer maßgeblich für die Einstufung von haftungsbeschränkten Unternehmen als kleinst, klein, mittelgroß und groß bzw. von Konzernen als klein, mittelgroß und groß. Dadurch soll der Geldentwertung seit der letzten Anhebung vor ca. zehn Jahren Rechnung getragen werden.