Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen - IDW zum FüPoG II
Mit Blick auf die in Kürze zu erwartende Verabschiedung eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) hat sich das IDW mit einem Schreiben an die Vorsitzende des für dieses Gesetzgebungsverfahren federführenden Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages gewandt.
Darin wird auf eine bereits nach der gegenwärtigen Gesetzeslage bestehende und bei unveränderter Verabschiedung des FüPoG II auch durch dieses nicht zweifelsfrei beseitigte Unklarheit in der praktischen Rechtsanwendung hingewiesen. Danach wirft das Verhältnis zwischen der Befreiung einer Tochterkapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 3 HGB u.a. von der Anwendung des § 289f Abs. 4 HGB einerseits und dem politischen Willen, dass auch mitbestimmte Unternehmen, die nicht zur Aufstellung/Offenlegung eines Lageberichts verpflichtet sind, eine Erklärung mit den Angaben zu Frauenanteilen veröffentlichen sollen, andererseits Fragen auf. Das IDW bittet um klarstellende Äußerungen im Rahmen (der Begründung) der Beschlussempfehlung.