Gesetzgebungsverfahren zur Anhebung der monetären Schwellenwerte materiell abgeschlossen
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung beschlossen, zu dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren zur optional rückwirkenden Anhebung der monetären Schwellenwerte der §§ 267, 267a und 293 HGB um 25 % materiell abgeschlossen. Zum Inkrafttreten des Änderungsgesetzes bedarf es noch der Ausfertigung, Unterzeichnung und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Das IDW plant, seinen Mitgliedern zeitnah Hinweise zur Rechnungslegung, Abschlussprüfung und Offenlegung bei Ausübung des Wahlrechts zur Anwendung der angehobenen Schwellenwerte bereits auf Abschlüsse und Lageberichte für das Geschäftsjahr 2023 bereitzustellen.
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