Fachlichen Hinweis zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen aktualisiert

Das IDW hat den Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus (Fachlicher Hinweis des IDW mit Stand 27.07.2021) vom 01.07.2020 auf den neuesten Stand gebracht: Es wurden die im zweiten Halbjahr 2020 verabschiedeten steuerlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in die Übersicht aufgenommen und die Linksammlungen aktualisiert. Berücksichtigt sind auch die BMF-Schreiben, die bis zum 13.01.2021 veröffentlicht wurden.

Besondere praktische Relevanz dürfte für die meisten, besonders betroffenen  Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften die gewährten Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 in beratenen Fällen, die Verlängerung der Karenzzeit im Rahmen der Verzinsung 2019 und die zeitliche Erweiterung des Anwendungsbereichs der in 2020 eingeführten vereinfachten Verfahren (u.a. zur Stundung von Steuerzahlungen und Anpassung der Vorauszahlungen) haben.

Der Fachliche Hinweis enthält außerdem erstmals Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Corona-Beihilfen und listet die im Jahressteuergesetz 2020 enthaltenen Maßnahmen auf, die die Steuerpflichtigen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unterstützen sollen. Lesen Sie auch:


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