EU-Vorschlag zur staatlichen Datenerhebung auf Basis doppelter Buchführung

Die Europäische Kommission will den wirtschaftspolitischen Steuerungsrahmen der EU einfacher, transparenter und wirksamer machen. Die Reform zielt darauf ab, öffentliche Schulden abzubauen und Investitionen zu erhöhen, die ein nachhaltiges Wachstum fördern. Zum Gesetzgebungspaket gehört ein Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. Um die Qualität der Datengrundlage für die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zu verbessern, wird darin gefordert, dass Staaten bis 2030 über eine doppelte Buchführung verfügen.

Diese Anforderung wird in Deutschland vom Bund und der Mehrzahl der Bundesländer, die noch rein kameral aufgestellt sind, noch nicht erfüllt. Es handelt sich dabei nicht um die Einführung von EPSAS, sondern um eine Vorstufe.

Der Deutsche Bundesrat hat den Vorschlag abgelehnt, allerdings fehlen fachlich überzeugende Argumente. Der Bundesrat äußert u.a. die Sorge, dass mit der Einführung der Doppik bzw. einer doppelten Buchführung für den Staat „unbeabsichtigte Gestaltungsspielräume eröffnet werden und die Transparenz der Haushaltsdaten sogar verringert werden kann“. Der Bundesrat negiert, dass ein Problem mit der Datenqualität bestehen kann, und erachtet es als ausreichend, weiterhin „die bewährte statistische Methode zu verwenden, um eine Vergleichbarkeit von kameralen Daten mit aus der Doppik abgeleiteten Daten herzustellen“.

Die Kritik des Bundesrats lässt offen, wie Vermögenswerte und Verpflichtungen der öffentlichen Hand verlässlich angegeben werden können, wenn sie von vornherein nicht systematisch und vollständig erfasst und bewertet werden. Ferner ist fraglich, wie die Informationen international vergleichbar sein sollen, wenn sie mit unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. Bei den regelmäßigen VÜD-Besuchen von Eurostat gab es auch für Deutschland regelmäßig Feststellungen zur Datenqualität, zuletzt 2021.

Nun hat die EU-Kommission dem Bundesrat auf seine Stellungnahme geantwortet, um die Bedenken auszuräumen. Sie erläutert, die Vorschläge basieren auf dem Verständnis, dass gute Rechnungsführungspraktiken die Grundlage für finanzpolitische Transparenz sind. Die geforderten allgemeinen Grundsätze werden von den meisten Mitgliedstaaten bereits erfüllt. Unlängst wurden Reformen in Zypern, Italien, Griechenland, Irland, Luxemburg, Österreich und Polen umgesetzt.

Sie verweist ferner auf die Doppik-Vorreiter innerhalb der deutschen Bundesländer (Hamburg und Hessen), die um die erheblichen Vorteile und langfristig erzielbaren Einsparungen durch moderne Rechnungslegungssysteme wissen.

Kosten hingegen sind erfahrungsgemäß zeitlich begrenzt und fallen ohnehin für einschlägige Systeme wie Vermögensregister und IT-Modernisierung an. Die Änderungen legen keine spezifischen Rechnungslegungsstandards fest – eine Anwendung der nationalen Standards staatlicher Doppik wäre also möglich. Die Arbeiten an den EPSAS bleiben davon unberührt. Die EU-Kommission betont, dass der Vorschlag auch nicht die Haushaltsplanung betrifft und somit in keinem Widerspruch zu dem Grundsatz der Haushaltsautonomie steht.

Die EU-Kommission geht ferner auf die Defizite eines nicht integrierten Datenerfassungssystems ein.

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