Entwurf zu Folgeänderungen aus ISA [DE] 600 (Revised) für IDW Prüfungsstandards (10.2024)

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat am 01.10.2024 einen Entwurf mit Folgeänderungen aus ISA [DE] 600 (Revised) „Besondere Überlegungen – Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern)“ für mehrere IDW Prüfungsstandards verabschiedet.

Der Entwurf beinhaltet Folgeänderungen aus ISA [DE] 600 (Revised) für:

  • IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 350 n.F. (10.2021))
  • IDW Prüfungsstandard: Bildung eines Prüfungsurteils und Erteilung eines Bestätigungsvermerks (IDW PS 400 n.F. (10.2021))
  • IDW Prüfungsstandard: Mitteilung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Bestätigungsvermerk (IDW PS 401 n.F. (10.2021))
  • IDW Prüfungsstandard: Modifizierungen des Prüfungsurteils im Bestätigungsvermerk (IDW PS 405 n.F. (10.2021))
  • IDW Prüfungsstandard: Hinweise im Bestätigungsvermerk (IDW PS 406 n.F. (10.2021))
  • IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F. (10.2021)) und
  • IDW Prüfungsstandard: Grundsätze für die Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen (IDW PS 470 n.F. (10.2021)).

Diese Folgeänderungen für IDW Prüfungsstandards werden zeitgleich mit ISA [DE] 600 (Revised) in Kraft treten, d.h. sie gelten erstmals für die Prüfung von Abschlüssen bzw. Lageberichten für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen.

Eine freiwillige vorzeitige Anwendung der Folgeänderungen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2023 beginnen, ist zulässig.

Sofern ISA [DE] 600 (Revised) freiwillig vorzeitig angewendet wird, sind auch die in dem Entwurf dargestellten Änderungen für IDW Prüfungsstandards freiwillig vorzeitig anzuwenden.

Neben der Anpassung der Anwendungszeitpunkte der o.g. IDW Prüfungsstandards spiegeln die Folgeänderungen vor allem das durch ISA [DE] 600 (Revised) geänderte Prüfungsvorgehen bei der Prüfung von Konzernen i.S. von ISA [DE] 600 (Revised), die Einführung eines konzernweiten Prüfungsteams für die Konzernabschlussprüfung – bestehend aus dem Konzernabschlussprüfer und dem(n) Teilbereichsprüfer(n) – und die Neudefinition des Begriffs „Teilbereich“ wider. Die Folgeänderungen beinhalten auch geänderte Formulierungen für Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerke.

Der Entwurf zu Folgeänderungen aus ISA [DE] 600 (Revised) für IDW Prüfungsstandards (10.2024) steht zum Download auf der IDW Website bereit:

Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge werden bis zum 31.01.2025 erbeten.

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