Entwurf IDW ERS BFA 2 n.F. zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten
Der Bankenfachausschuss des IDW (BFA) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (IDW ERS BFA 2 n.F.) verabschiedet.
§ 340e Abs. 3 Satz 1 HGB schreibt für Kredit-, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierinstitute vor, dass Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten sind. Im IDW ERS BFA 2 n.F. werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Zuordnung und der Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands sowie deren Umwidmung bei Instituten nach den Vorschriften des § 340e Abs. 3 und 4 HGB adressiert. Ferner werden Fragen zum Ausweis der aus diesen Finanzinstrumenten resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie zu den geforderten Anhangangaben nach dem HGB sowie der RechKredV angesprochen.
Der Entwurf kann im Rahmen der Eigenverantwortlichkeit und des beruflichen Ermessens des Abschlussprüfers berücksichtigt werden, soweit er geltenden IDW Stellungnahmen zur Rechnungslegung nicht entgegensteht. Der BFA hat eine solche Empfehlung ausgesprochen.
Der Entwurf ist in Heft 12/2024 der IDW Life abgedruckt sowie auf der IDW Website verfügbar:
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.04.2025 abgegeben werden.