Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards zur EMIR-Prüfung veröffentlicht

Der HFA hat kürzlich den Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung von Systemen nach § 32 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW EPS 920 n.F. (12.2021)) verabschiedet.

Seit der Verabschiedung der bisherigen Fassung des IDW PS 920 im November 2016 hat sich in den für eine Prüfung nach § 32 WpHG ("EMIR-Prüfung") maßgeblichen Rechtsgrundlagen eine Vielzahl sowohl materieller als auch formeller Änderungen ergeben. Zuvorderst zu nennen sind hier die durch den sog. EMIR-Refit bedingten Änderungen, aber auch die Schaffung einer sog. Zahlungsmittelausnahme durch die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 sowie die Neustrukturierung des WpHG durch das 2. FiMaNoG und die in diesem Zuge erfolgte Ausweitung des Prüfungsgegenstands nach § 32 WpHG. Ferner wurde die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV) an diese Entwicklungen angepasst.

Der vorliegende Entwurf trägt diesen Änderungen Rechnung. Zur Berücksichtigung des geänderten bzw. erweiterten Prüfungsgegenstands wurden insb. Ausführungen zu der Zahlungsmittelausnahme und der Handelsplatzpflicht (Artikel 28 Abs. 1 bis 3 MiFIR) ergänzt.

Weitere Änderungen betreffen u.a. die Aktualisierung der Gesetzesverweise aufgrund der Neustrukturierung des WpHG durch das 2. FiMaNoG.

Auch die Ausführungen zur Eignung von Systemen zur Sicherstellung der Einhaltung der EMIR-Anforderungen in der Anlage 1 wurden aktualisiert; sie gehen neben den Auswirkungen der Zahlungsmittelausnahme u.a. auf die Konsequenzen ein, die sich aus der im Zuge des EMIR-Refit vollzogenen Änderung der Systematik ergeben, wie zu ermitteln ist, ob eine nichtfinanzielle Gegenpartei eine Clearingschwelle überschritten hat.

Schließlich wurde die Musterbescheinigung in Anlage 2 an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.05.2022 abgegeben werden.

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