Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten verabschiedet

Der Bankenfachausschuss des IDW (BFA) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Instituten (IDW ERS BFA 2 n.F.) verabschiedet.

§ 340e Abs. 3 Satz 1 HGB schreibt für Kredit-, Finanzdienstleistungsinstitute sowie Wertpapierinstitute vor, dass Finanzinstrumente des Handelsbestands zum beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags zu bewerten sind. Im IDW ERS BFA 2 n.F. werden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Zuordnung und der Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands sowie deren Umwidmung bei Instituten nach den Vorschriften des § 340e Abs. 3 und 4 HGB adressiert. Ferner werden Fragen zum Ausweis der aus diesen Finanzinstrumenten resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie zu den geforderten Anhangangaben nach dem HGB sowie der RechKredV angesprochen.

Der Entwurf ist auf der IDW Website verfügbar.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 30.04.2025 abgegeben werden.

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