Entwurf des zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes ohne steuer- und handelsbilanzielle Reformansätze

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Konsultation zum gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) gestartet.

Einer der wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs ist die Fortentwicklung der reinen Beitragszusage nach dem Sozialpartnermodell mit dem Ziel einer größeren Verbreitung des Modells. Nach dem Referentenentwurf soll zudem die sog. Geringverdienerförderung gem. § 100 EStG ausgeweitet werden, um der unzureichenden Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung gerade bei Beschäftigten mit geringem Einkommen entgegenzuwirken. Vorgeschlagen werden zudem weitere punktuelle Änderungen des Betriebsrentenrechts sowie des Finanzaufsichtsrechts für Versorgungseinrichtungen.

Handels- oder steuerbilanzielle Reformvorschläge enthält der Gesetzesentwurf dagegen nicht. So hatte das IDW im Vorfeld u.a. angeregt, einen über einen längeren Zeitraum konstanten Zinssatz für die Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz festzulegen, um systemfremde Bilanzvolatilitäten zu reduzieren. Dies könnte auch als Ansatzpunkt für eine Reform der Abzinsungsvorschriften für die Steuerbilanz herangezogen werden, in der die Pensionsrückstellungen nach den geltenden Vorschriften (§ 6a EStG) mit einem festen Zinssatz von 6 % bewertet werden.

Das IDW wird den Referentenentwurf analysieren und sich ggf. mit weiteren Vorschlägen in den Gesetzgebungsprozess einbringen.

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