Energie: Prüfungen der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers

Der IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV i.V.m. § 30 Abs. 1 Nr. 7 KWKG 2016 der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2024 (IDW PH 9.970.30 (02.2025)) wurde aktualisiert. Die Änderungen im Vergleich zum bisherigen IDW PH 9.970.30 (03.2024) sind überschaubar und beruhen auf den Änderungsfestlegungen BK4-22-089A01 vom 10.01.2024 sowie BK4-22-089A02 vom 26.06.2024.

Dadurch wurde die Laufzeit der bisherigen Festlegung BK4-22-089 vom 15.02.2023 zur Anpassung und Ergänzung von Voraussetzungen für die Vereinbarung individueller Netzentgelte für den Netzzugang nach § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV bis zum 31.12.2025 verlängert.

Darüber hinaus passen die neuen Festlegungen insb. die Nachweispflichten im Falle der Nutzung der Lastflexibilisierung in Zeiten besonders hoher bzw. niedriger Preise an.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde ferner das Muster der Jahresabrechnung über entgangene Netzentgelterlöse um weitere Tabellen ergänzt, falls nachträglich Meldungen für Vorjahre vorzunehmen sind.

Die neue Version ist in Heft 3/2025 der IDW Life veröffentlicht. Außerdem ist sie als Print on Demand im IDW Verlag einzeln erhältlich: IDW PH 9.970.30 (02.2025).

Exklusiv für Mitglieder: Unter der Rubrik Arbeitshilfen >> Muster - Energie steht eine Word-Datei mit den Formulierungsvorschlägen aus der Anlage des IDW PH 9.970.22 (02.2025) zur Verfügung.

Service