Energie - Betreiber von KWK-Anlagen: IDW Prüfungshinweis zur Prüfung von Abrechnungen redaktionell geändert

Der IDW Energiefachausschuss hat den IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWKG 2023 sowie § 20 Abs. 2 Satz 2 KWKAusV der Abrechnungen und Nachweise von Betreibern von KWK-Anlagen oder innovativen KWK-Systemen (IDW PH 9.970.34 (12.2023)) redaktionell geändert.

Anlass für die Änderungen sind

  • die Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2402 hinsichtlich der Überarbeitung der harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme gemäß der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Delegierten Verordnung (EU) 2023/2104 vom 04.07.2023; dabei betreffen die Änderungen insb. KWK-Anlagen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen worden sind, und
  • das Auslaufen der Übergangsregelung des § 67 Abs. 1 EnFG.

In Heft 2/2025 der IDW Life sind die betroffenen Textstellen wiedergegeben. Die Änderungen im Vergleich zum vorherigen Stand sind kenntlich gemacht. Außerdem ist die Verlautbarung im IDW Verlag als Print on Demand erhältlich: IDW PH 9.970.34 (12.2023).

Im Mitgliederbereich der IDW Website steht unter der Rubrik „Arbeitshilfen - Muster“ >> Energie eine Word-Datei mit den Formulierungsvorschlägen für die Prüfungsvermerke und den Mustern für die Mandantenanlagen aus der Anlage des IDW Prüfungshinweises zur Verfügung.

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