EFRAG veröffentlicht finale Implementation Guidance Dokumente

Die EFRAG hat am 31.05.2024 die finalen Versionen von drei Implementation Guidance Dokumenten veröffentlicht.

Die EFRAG hatte die Entwürfe der drei Dokumente am 22.12.2023 mit Frist bis zum 02.02.2024 zur Konsultation gestellt. Das IDW hat sich mit der Eingabe vom 02.02.2024 an der EFRAG-Konsultation beteiligt.

Die unverbindlichen Implemenation Guidance Dokumente wurden von der EFRAG zur Unterstützung von Unternehmen entwickelt, die der Berichtspflicht nach den Artikeln 19a bzw. 29a der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) in der Fassung der CSRD (Richtlinie (EU 2022/2464) und den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) unterliegen. Die Dokumente sollen Unternehmen dabei unterstützen, sich auf die für sie relevanten Aspekte der Standards zu konzentrieren. Dazu werden die Berichterstattungsanforderungen durch praxisnahe Erläuterungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen veranschaulicht.

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