EFRAG mit Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beauftragt
Mit Schreiben vom 27.03.2025 hat Kommissarin Albuquerque die EFRAG mit der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS beauftragt. Dies wurde bereits im Rahmen des ersten Omnibus-Pakets angekündigt (IDW aktuell vom 26.02.2025).
Die EFRAG soll sich bei der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS am Explanatory Memorandum des ersten Omnibus-Vorschlags orientieren. Demnach sollen durch die Überarbeitung die obligatorischen Datenpunkte der ESRS erheblich reduziert werden. Dies soll erreicht werden durch die Streichung der am wenigsten relevanten Datenpunkte, durch die Bevorzugung von quantitativen gegenüber qualitativen Datenpunkten und durch die weitere Differenzierung zwischen verpflichtenden und freiwilligen Datenpunkten. Außerdem sollen unklare Regelungen präzisiert werden. Bei der Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS soll zudem die Interoperabilität mit den globalen Berichterstattungsstandards nicht beeinträchtigt und die Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften verbessert werden. Laut News-Meldung der EFRAG will diese die Erfahrungen aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung der ersten Welle von Unternehmen für das Geschäftsjahr 2024 unter Anwendung des ersten Satzes der ESRS bei der Überarbeitung berücksichtigen.
Die EFRAG wird gebeten, der Europäischen Kommission den überarbeiteten ersten Satz der ESRS bis zum 31.10.2025 vorzulegen. Laut dem Schreiben würde dies der Europäischen Kommission die Möglichkeit eröffnen, den neu gefassten ersten Satz der ESRS so rechtzeitig als delegierten Rechtsakt zu erlassen, dass die Regelungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung des Geschäftsjahres 2027 (ggf. auch freiwillig für das Geschäftsjahr 2026) angewendet werden könnten. Die EFRAG soll der Europäischen Kommission bis zum 15.04.2025 ihren internen Zeit- und Arbeitsplan für die Überarbeitung vorlegen.
Das IDW wird die Überarbeitung des ersten Satzes der ESRS verfolgen und sich aktiv in den Prozess einbringen.
Zum Hintergrund: Der erste Satz der ESRS wurde durch die EFRAG erarbeitet und als sog. „technical advise“ an die Europäische Kommission übermittelt. Nach einer Überarbeitung hat die Europäische Kommission den ersten Satz der ESRS als Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 angenommen. Im Rahmen des ersten Omnibus-Vorschlags wurde seitens der Europäischen Kommission angekündigt, den ersten Satz der ESRS schnellstmöglich, jedoch spätestens sechs Monate nach dem Inkrafttreten des Richtlinienvorschlags COM(2025)81 zu überarbeiten. Die bisher vorgesehene Verabschiedung sektorspezifischer ESRS (quasi zweiter Satz der ESRS) ist im Rahmen des Omnibus-Vorschlages gestrichen worden.