Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex

Der Musterkodex regelt die Trennung von Prüfung und Beratung sowie die Prüferrotation für Unternehmen der öffentlichen Hand noch strenger als die EU-Verordnung Nr. 537/2014 für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Das IDW sieht keinen Anlass, im öffentlichen Sektor über die Regelungen für Public Interest Entities hinauszugehen, und erläutert dies in seiner Stellungnahme. Ferner sieht das IDW Klarstellungsbedarf bei der Regelung zur Erstellung und Prüfung von Bezügeberichten.

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