Das Alten- und Pflegegesetz in NRW

Die Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und nach § 8a SGB XI liegt als Entwurf vor. Das IDW sieht darin die Möglichkeit, Investitionshemmnisse im Land abzubauen, weil die anerkennungsfähige Aufwendungen erhöht und der Fördermaßstab angepasst werden. Weitere Regulierungsänderungen werden vom IDW ebenfalls positiv gesehen.

Trotzdem gibt es bei etlichen Punkten Verbesserungsmöglichkeiten, die das IDW in seinem Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erläutert.

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