CSRD-Umsetzung: IDW begrüßt die Veröffentlichung des Regierungsentwurfes
Das IDW begrüßt, dass mit der Veröffentlichung des Regierungsentwurfes zur Umsetzung der CSRD ein wichtiger Schritt für eine Umsetzung im Jahr 2024 erfolgt und dass die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung den Wirtschaftsprüfern übertragen wird. Das IDW bedauert indes, dass das Thema Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht in das Wirtschaftsprüfer-Examen eingebunden werden soll.
Der Regierungsentwurf (RegE) für ein Gesetz, mit dem die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in deutsches Recht umgesetzt werden soll, sieht vor, allein Wirtschaftsprüfer für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen. Das IDW bewertet diese Entscheidung positiv, da der Berufsstand alle Voraussetzungen erfüllt, um qualitativ hochwertige Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen. Wie bei anderen Themen bisher, werden die Prüfer bei Bedarf auch mit weiteren externen Nachhaltigkeitsexperten zusammenarbeiten. Die Zulassung der Wirtschaftsprüfer als Nachhaltigkeitsprüfer trage zudem dem Umstand Rechnung, dass die Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung integriert gedacht werden sollte.
Das IDW wertet es als ein wichtiges Zeichen, dass der Gesetzgeber den Regierungsentwurf nun veröffentlicht hat. Die Unternehmen bräuchten Rechtssicherheit und eine gefestigte Rechtsgrundlage für die Erstellung und Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte. Deswegen brauche es jetzt eine zügige Umsetzung im parlamentarischen Verfahren.
Laut Regierungsentwurf soll für künftige Wirtschaftsprüfer zusätzlich zum WP-Examen eine Prüfung erforderlich sein, um als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichtes registriert zu werden. Hier wäre aus Sicht des IDW eine Integration der Themen in das bestehende Examen wünschenswert gewesen. Das hätte die Berufswahl für Nachwuchstalente attraktiver gemacht. Außerdem hätte es dem Umstand besser Rechnung getragen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung maßgeblich das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer prägen werden.
Das IDW betont, dass Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer bereit sind, ihren Teil dazu beizutragen, dass die Transformation der Wirtschaft zu nachhaltigem Handeln gelingt.
Weiterführende Links:
- IDW zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes (PDF)
- IDW Themenseite Nachhaltigkeit