Coronavirus und Steuerrecht: IDW aktualisiert Fachlichen Hinweis
Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen haben im April und Mai das Paket steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie um weitere Maßnahmen ergänzt. Der Fachliche Hinweis des IDW vom 02.04.2020 wurde daher aktualisiert.
Aufgenommen wurden auch Beschlüsse der EU-Kommission zur Fristverlängerung beispielsweise der Meldepflicht von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen. Der Fachliche Hinweis enthält einen Überblick über die aktuell geltenden steuerlichen Maßnahmen und Links zu den Corona-Informationsseiten der Bundes- und Landesbehörden.
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus (Fachlicher Hinweis des IDW mit Stand 27.07.2021)
- Corona-Sonderseite des IDW (Fachliche Hinweise, Informationen, weiterführende Links)