CEAOB veröffentlicht FAQ zur externen und internen Abschlussprüferrotation

Der Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) hat am 28.11.2019 einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zu den Rotationspflichten des Abschlussprüfers bei der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (Public Interest Entities, PIEs) verabschiedet und veröffentlicht. Diese "Guidelines on the duration of the audit Engagement" behandeln Zweifelsfragen zur externen und internen Rotation nach der EU-Verordnung zur Abschlussprüfung von PIE (EU-APrVO) einschließlich der diesbezüglichen Übergangsregeln (Artikel 17 und 41 EU-APrVO), insbesondere im Hinblick auf die sachgerechte Bestimmung der jeweils geltenden Rotationsfristen.

Zahlreiche im CEAOB-Leitfaden angesprochene Aspekte sind im IDW Positionspapier zu Zweifelsfragen der EU-Regulierung (4. Auflage) (IDW Positionspapier)(derzeit in der vierten Auflage, Stand 23.05.2018) bereits adressiert. Bei der anstehenden Überarbeitung des Positionspapiers wird der IDW Arbeitskreis "Regulierung der Abschlussprüfung und Berufsgrundsätze" die Positionen des CEAOB erörtern und entsprechend berücksichtigen.

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