Brexit: 2020 bleibt noch alles wie gehabt

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland verlässt heute die EU. Grundlage dafür ist das noch Ende letzten Jahres vereinbarte Austrittsabkommen. Ein Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich soll noch ausgehandelt werden. Bis dahin gilt in einem Übergangszeitraum bis zum 31.12.2020 (Art. 126 des Austrittsabkommens) das Unionsrecht im und für das Vereinigte Königreich zunächst fort. Für Bürger und Unternehmen bleibt dieses Jahr somit auf jeden Fall noch alles wie gehabt. Bis zum 30.06.2020 ist es allerdings auch noch möglich, den Übergangszeitraum um maximal zwei Jahre zu verlängern (Art. 132 des Austrittsabkommens).

Das IDW hatte bereits im September 2016 ein Brexit (Trendwatch Positionspapier)veröffentlicht, in dem die möglichen Folgen des Brexits für Unternehmen und Wirtschaftsprüfer dargestellt werden.

Die Verhandlungen zum Abkommen über die künftigen Beziehungen zwischen EU und Vereinigtem Königreich wird das IDW aufmerksam verfolgen und über wichtige Änderungen und Auswirkungen für Wirtschaft und Berufsstand zeitnah informieren.



 

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