Bilanzierungshilfe für Corona-bezogene Belastungen in kommunalen Abschlüssen
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten soll die kommunale Handlungsfähigkeit gesichert werden. Den Kommunen in Nordrhein-Westfalen wird ermöglicht, Finanzschäden zu aktivieren und über bis zu 50 Jahren abzuschreiben.
In einem Schreiben an die für Kommunales zuständige NRW-Ministerin Scharrenbach gibt das IDW zu bedenken, dass die Schaffung einer Bilanzierungshilfe in der kommunalen Rechnungslegung im Einzelfall möglich sein sollte, aber immer der Begründung und Analyse bedarf, welche übergeordneten Ziele damit erreicht werden sollen bzw. können. Auch ist zu prüfen, welche alternativen Maßnahmen bestehen.
Bei der geplanten Ausgestaltung ist jedenfalls die Aktivierung entgangener Erträge abzulehnen. Außerdem sollte sich die Abschreibungsdauer an der Wirkungsweise der Hilfsmaßnahmen orientieren und nicht an der Laufzeit von Krediten zur Liquiditätssicherung.