Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften: Neufassung von IDW RS HFA 18 als Entwurf verabschiedet
Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW ERS FAB 18) verabschiedet.
Der Entwurf berücksichtigt Anpassungen und Ergänzungen, die infolge der geänderten Rechtslage erforderlich geworden sind (durch das MoPeG und das KöMoG). Darüber hinaus ist eine Überarbeitung der Ausführungen zur bilanziellen Behandlung von Vermögensauskehrungen (einschließlich sog. Liquiditätsausschüttungen) der Personenhandelsgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters vorgesehen.
Ergänzt werden sollen zudem die Regelungen zur Zugangsbewertung von Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften um die Darlegung des Umgangs mit Sachzuzahlungen, die der Gesellschafter in die Beteiligungsgesellschaft leistet. Schließlich sollen noch Klarstellungen bezüglich sonstiger Aspekte erfolgen.
Der FAB empfiehlt, bereits den Entwurf der Neufassung der Verlautbarung anzuwenden.
Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 31.05.2025 abgegeben werden.