Besondere Ausgleichsregelung für E-Busse (IDW PH 9.970.16 (06.2021))

Ende 2020 wurde eine neue Regelung geschaffen, wonach nunmehr auch Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen (E-Busse) im Linienverkehr einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen können. Im Rahmen der Antragstellung ist als Nachweis u.a. der Prüfungsvermerk über die Prüfung der für den Fahrbetrieb selbst verbrauchten Strommengen beizufügen. Die neue Regelung (§ 65a EEG 2021) ist weitgehend gleich formuliert wie die Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen (§ 65 EEG 2021). Auch die beiden Merkblätter des BAFA sind sehr ähnlich. Basierend auf dem IDW PH 9.970.14 für Schienenbahnen wurde daher der IDW Prüfungshinweis: Besonderheiten der Prüfung im Zusammenhang mit der Antragstellung von Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr auf Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2021 (IDW PH 9.970.16 (06.2021)) erarbeitet.

IDW PH 9.970.16 (06.2021) berücksichtigt bereits zwei Änderungen, die der Bundestag noch kurz vor der Sommerpause in diesem Zusammenhang beschlossen hat:

  • zum einen wird der Kreis der Antragsberechtigten auf alle Unternehmen erweitert, die Busse in einem genehmigten Linienverkehr einsetzen,
  • zum anderen wird die Antragsfrist einmalig bis zum 30.09.2021 verlängert.

IDW PH 9.970.16 (06.2021) wurde in Heft 8/2021 der IDW Life veröffentlicht.

Im Mitgliederbereich der IDW Website kann eine Word-Datei mit den Formulierungsvorschlägen für die Prüfungsvermerke und die Mandantenanlagen unter der Rubrik "Arbeitshilfen / Muster" heruntergeladen werden.

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