BaFin-Konsultation zum Emittentenleitfaden
Die Marktmissbrauchsverordnung ist Grund für die Einführung des neuen Moduls C im Emittentenleitfaden. Die Änderung wurde notwendig durch die Marktmissbrauchsverordnung. In seinem Schreiben an die BaFin nimmt das IDW Stellung zum Entwurf. Das IDW sieht noch offene Fragen zur Aufnahme von Dienstleistern in Insiderlisten. Auch das Vorgehen bei der Angabe von persönlichen Daten ist nicht ganz widerspruchsfrei.