Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung: IDW EPS 345 n.F. verabschiedet

IDW EPS 345 n.F. umfasst im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen, insb. waren die bisherigen Ausführungen zur Abgabe einer Unabhängigkeitserklärung durch den Abschlussprüfer zu streichen. Zudem wurde der bisherige Anhang 1 (Übersicht über die Einzelregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex) aktualisiert.

Darüber hinaus führt die Umsetzung neuer Empfehlungen des Kodex dazu, dass weitere Angaben in die Erklärung zur Unternehmensführung aufgenommen werden. Der IDW EPS 345 n.F. enthält daher Ausführungen zum Umgang des Abschlussprüfers mit diesen ergänzenden Angaben.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 31.12.2020 abgegeben werden. Der Entwurf wird auch in Heft 11/2020 unserer Mitgliederzeitschrift IDW Life veröffentlicht werden.

Hintergrund:

Die Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" hat am 16.12.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der Kodex 2020 ist am 20.03.2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden. Er löst den bis dahin geltenden Kodex i.d.F. vom 07.02.2017 ab. Der neu gefasste Kodex machte eine Überarbeitung des IDW PS 345 erforderlich.


 

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