Aufhebung von IDW PH 9.950.1 und IDW Praxishinweis 1/2010
Die beiden IDW Verlautbarungen IDW PH 9.950.1 und IDW Praxishinweis 1/2010 haben ihre praktische Relevanz verloren. Sie wurden daher nicht mehr an zwischenzeitliche Entwicklungen angepasst, sondern vom Hauptfachausschuss (HFA) aufgehoben.
Es handelt sich um folgende Verlautbarungen:
- IDW Prüfungshinweis: Prüfung der Meldungen der Arten und Mengen von Elektro- und Elektronikgeräten an die Stiftung EAR (IDW PH 9.950.1) (Stand: 11.04.2007)
- IDW Praxishinweis: Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i.d.F. des VorstAG (IDW Praxishinweis 1/2010) (Stand: 08.10.2010)