Anwendung des Außensteuergesetzes: IDW zum Entwurf eines BMF-Schreibens
Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur Anwendung des Außensteuergesetzes (AStG) Stellung genommen. Diese gesetzlichen Regelungen wurden u.a. aufgrund der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie umfassend angepasst.
Das IDW begrüßt daher die Anpassungen der Verwaltungsgrundsätze. So werden zahlreiche praxisrelevante Fragen geklärt.
Die Stellungnahme äußert sich umfangreich zu den Verwaltungsgrundsätzen zur Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und der damit zusammenhängenden sogenannten „Rückkehrerregelung“. So kommt es etwa zu einer Veräußerungsgewinnbesteuerung bei Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen, wenn u.a. die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet.
Das IDW kritisiert die vorgesehene enge Auslegung in Bezug auf die Wegzugsbesteuerung. Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung bei ausländischen Zwischengesellschaften (§§ 7-14 AStG) werden Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, für die diese Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, bei einem beherrschenden unbeschränkt Steuerpflichtigen grundsätzlich entsprechend dessen Beteiligung am Nennkapital der ausländischen Gesellschaft als Hinzurechnungsbetrag erfasst. Auch bei Familienstiftungen (§ 15 AStG) hat sich die gesetzliche Regelung bereits nach dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 26.6.2013 wesentlich verändert, sodass an dieser Stelle eine Überarbeitung des Anwendungserlasses zum AStG dringend notwendig war. Detailliert nimmt das BMF Stellung zur sog. Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG. Diese sieht in bestimmten Fällen einen Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode vor.
Insgesamt regt das IDW an, an vielen Stellen des BMF-Schreibens klarstellender zu formulieren, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.