Aktuelles zur Besondere Ausgleichsregelung nach dem EEG 2017

Das Institut für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln (EWIR) hat gestern einen energierechtlichen Workshop zum "Energiesammelgesetz: Aktuelles zur Besonderen Ausgleichsregelung" durchgeführt. Anlässlich dieses Workshops hat Herr Dr. Thomas Tobias Hennig vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie u.a. seine Überlegungen zu Messungen und Schätzungen nach § 62b EEG 2017 vorgestellt.

Mit dem sog. Energiesammelgesetz vom 17.12.2018 wurden die §§ 62a, 62b sowie 104 Abs. 10 und 11 EEG 2017 rückwirkend zum 01.01.2018 in das EEG 2017 eingefügt. (Das IDW berichtete unter anderem am 21.12.2018 sowie 24.01.2019 in IDW Aktuell sowie am 06.02.2019 und 11.03.2019 in News exklusiv.) Vor dem Hintergrund der Schreiben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus Dezember 2018 überprüfen derzeit viele stromkostenintensive Unternehmen ihre Angaben zu den selbst verbrauchten und weitergeleiteten Strommengen im Rahmen des Antragsverfahrens auf Besondere Ausgleichsregelung für das Begrenzungsjahr 2019.

Da die genannten Regelungen sowie die korrespondierende Gesetzesbegründung verschiedene unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, kann der o.g. Vortrag die Antragsteller ggf. bei der Interpretation der Regelungen unterstützen.

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