Richtlinien zur Verwendung von Logos der IDW Gruppe
Stand: 01.06.2023
Wenn Sie eines der Logos der IDW Gruppe verwenden wollen, bitten wir Sie um Beachtung nachstehender Regelungen.
Stand: 01.06.2023
Wenn Sie eines der Logos der IDW Gruppe verwenden wollen, bitten wir Sie um Beachtung nachstehender Regelungen.
In allen Fällen der Verwendung der Logos der IDW Gruppe ist darauf zu achten, dass die Markenrechte der IDW Gruppe nicht beeinträchtigt werden. Es ist Verwendern – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall – insbesondere nicht gestattet, unter Verwendung der Logos der IDW Gruppe Dienstleistungen oder Produkte anzubieten oder Logos der IDW Gruppe in Verbindung mit werbenden Aussagen zu verwenden.
Darüber hinaus darf nicht der Eindruck erweckt werden, z.B. durch Verbindung mit Logos des Verwenders, es handle sich um eine Marke des Verwenders. Logos der IDW Gruppe müssen insbesondere im Verhältnis zum Logo des Verwenders so zurückhaltend dargestellt werden, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind – sowohl über den Inhaber der Marke als auch die Herkunft des Produkts oder der Dienstleistung.
Jede andere Verwendung der Logos der IDW Gruppe, insbesondere im Zusammenhang mit dem Anbieten von Dienstleistungen oder Produkten oder im Rahmen werbender Aussagen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., der IDW Verlag GmbH bzw. der IDW Akademie GmbH.
Eine Verwendung im Sinne dieser Richtlinien umfasst auch die rein beschreibende bzw. redaktionelle Verwendung der Logos, die Veröffentlichung eigener Fotos und Videos sowie das Teilen fremder Beiträge im Internet und auf sozialen Medien und gilt auch für die Verwendung von Metatags, websiteinternen Suchfunktionen, Keywords und Weiß-auf-Weiß-Schrift.
Die IDW Gruppe geht im Übrigen davon aus, dass die Verwender die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der WPO und der Berufssatzung, und bei der Verwendung im Internet insbesondere auch die gesetzlichen Informations- und Hinweispflichten beachten.
Die IDW Gruppe behält sich vor, Verwendern die Nutzung der Logos der IDW Gruppe zu untersagen oder die Zustimmung zur Nutzung zu widerrufen. Dies kann auch grundlos erfolgen, insbesondere aber bei Verstoß gegen diese Bedingungen, sowie missbräuchlicher oder irreführender Verwendung.
Wenn Sie ein Logo der IDW Gruppe unter den Bedingungen dieser Richtlinien nutzen wollen, können Sie eine entsprechende Datei unter Angabe des Zwecks und des gewünschten Logos per E-Mail anfordern: IDW_Infocenter@idw.de .
Wirtschaftsprüfer*innen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die ordentliches IDW Mitglied sind, dürfen grundsätzlich unter Verwendung des IDW Logos auf ihre Mitgliedschaft hinweisen. Entsprechendes gilt für Wirtschaftsprüferpraxen, die ordentliches IDW Mitglied sind. Ordentliche IDW Mitglieder in Sozietäten bzw. nicht als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannten Partnerschaftsgesellschaften dürfen das IDW Logo analog auch für die Sozietät verwenden, wenn der Zusatz dem ordentlichen Mitglied unverwechselbar zugeordnet werden kann.
Die Verwendung des Logos durch außerordentliche IDW Mitglieder bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des IDW.
Darüber hinaus ist eine Verwendung des IDW Logos nicht gestattet – insbesondere dürfen Wirtschaftsprüferpraxen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder natürliche Personen, die nicht IDW Mitglied sind, das IDW Logo nicht verwenden.
Das IDW Logo darf im E-Mail-Verkehr, im Rahmen des Internetauftritts und auf Briefbögen verwendet werden. Dabei muss der Zusatz „Mitglied im“ aufgenommen und das Logo im Verhältnis zum eigenen Logo so zurückhaltend dargestellt werden, dass Missverständnisse über den Absender ausgeschlossen sind.
Soll das Logo für Produkte, Publikationen oder in Medien, sei es in elektronischen oder in Printmedien, der IDW Mitglieder Verwendung finden, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des IDW.
Die Verwendung des IDW Logos ist dem IDW mitzuteilen und ein Belegexemplar (z.B. einen Briefbogen), ein Link (bei Verwendung im Internet) oder eine ähnliche Information zu überlassen: IDW_Infocenter@idw.de .
Autoren bzw. Herausgeber des IDW Verlags dürfen grundsätzlich durch Verwendung des Logos des IDW Verlags auf ihre Autorenschaft im IDW Verlag unter Angabe ihres konkreten Beitrags hinweisen. Das Logo des IDW Verlags dürfen Autoren bzw. Herausgeber des IDW Verlags im Internet, z.B. auf ihrer Website, oder in den sozialen Medien verwenden. Um Missverständnisse über den Absender auszuschließen, muss der Zusatz "Autor beim IDW Verlag" bzw. „Herausgeber beim IDW Verlag“ aufgenommen werden.
Darüber hinaus ist eine Verwendung des IDW Verlag Logos nicht gestattet – insbesondere dürfen Wirtschaftsprüferpraxen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder natürliche Personen, die nicht Autor im IDW Verlag sind, das Logo des IDW Verlags nicht verwenden.
Die Verwendung des Logos des IDW Verlags setzt voraus, dass auf eine Verbindung des Logos mit werblichen Hinweisen des Autors bzw. Herausgebers auf sonstige unternehmerische Tätigkeit verzichtet wird.
Soll das Logo für Produkte, Publikationen oder in Medien, sei es in elektronischen oder in Printmedien, der Autoren des IDW Verlags Verwendung finden, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des IDW Verlags.
Dem IDW Verlag ist die entsprechende Verwendung seines Logos mitzuteilen und ein Link (bei Verwendung im Internet) zu überlassen: IDW_Infocenter@idw.de .
Referenten der IDW Akademie dürfen grundsätzlich durch Verwendung des Logos der IDW Akademie auf ihre Referententätigkeit für die IDW Akademie unter Angabe ihres konkreten Beitrags hinweisen. Das Logo der IDW Akademie dürfen Referenten der IDW Akademie im Internet, z.B. auf ihrer Website, oder in den sozialen Medien verwenden. Um Missverständnisse über den Absender auszuschließen, muss der Zusatz "Referent bei IDW Akademie " aufgenommen werden.
Darüber hinaus ist eine Verwendung des IDW Akademie Logos nicht gestattet – insbesondere dürfen Personen, die nicht Referent der IDW Akademie sind, das Logo der IDW Akademie nicht verwenden. Die Verwendung des Logos der IDW Akademie setzt voraus, dass auf eine Verbindung des Logos mit werblichen Hinweisen des Autors auf sonstige unternehmerische Tätigkeit verzichtet wird.
Soll das Logo für Produkte, Publikationen oder in Medien, sei es in elektronischen oder in Printmedien, der Referenten der IDW Akademie Verwendung finden, bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der IDW Akademie.
Der IDW Akademie ist die entsprechende Verwendung ihres Logos mitzuteilen und ein Link (bei Verwendung im Internet) zu überlassen: IDW_Infocenter@idw.de .
(Gremien-)Mitglieder des IDW, Autoren des IDW Verlags, Kooperationspartner der IDW Gruppe, SOLON X Anbieter, Aussteller, Referenten und andere Teilnehmer an Veranstaltungen der IDW Gruppe – Verwender – dürfen im Rahmen ihres Internetauftritts (Website, soziale Medien etc.) Logos der IDW Gruppe – mit Ausnahme der Logos des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., der IDW Verlag GmbH und der IDW Akademie GmbH – verwenden, um auf ihren individuellen Beitrag zu Veranstaltungen, Initiativen, Kooperationen, Produkten etc. der IDW Gruppe hinzuweisen. Um Missverständnisse auszuschließen, muss der konkrete Beitrag des Verwenders deutlich hervorgehoben werden. Darüber hinaus ist die Verwendung eines Logos der IDW Gruppe nicht gestattet.
Die Verwendung eines Logos der IDW Gruppe im Rahmen von Mitgliedschaften von Unternehmen der IDW Gruppe in anderen Organisationen, Vereinigungen oder Verbänden bzw. im Rahmen von Veranstaltungen, Initiativen oder Kooperationen / Kooperationsbündnissen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., der IDW Verlag GmbH bzw. der IDW Akademie GmbH.